richtVest
Webservice für Förderdarlehen
des Landes NRW
In den Birken 9
45711 Datteln
Telefon: 02363 - 3 60 67 27
Telefax: 02363 - 35 778 35
Neu:
Wir haben für Sie eine Hotline eingerichtet. Wenn Sie Fragen haben zur geförderten Immobilie, wählen Sie einfach folgende Nummer: 02363-30 63 64
Freibeträge und Haushaltpauschalen für das Jahr 2023. Gefördert werden Neubau und Gebrauchtimmobilien. Förderberechtigt sind Haushalte mit mindestens einer volljährigen Person Gefördert werden nun auch Haushalte ohne kinder.
Im einzelnen können je nach Standort (Kostenkategorie) folgende Darlehen beantragt werden:
Kostenkategorie Einkommensgrupe A Einkommensgruppe B
K1 96.000 € 57.000 €
K2 111.000 € 66.000 €
K3 143.000 € 85.000 €
K4 177.000 € 106.000 €
Für beide Eikommensgruppen gibt es den Familienbons von 23.000 € je Kind.
Es gibt einen Tilgungsnachlass von 10 %
Die Zinsbindung beträgt erstmals 30 Jahre. Der Zinssatz beträgt weiterhin 0,5 % zzgl. 0,5 %
Verwaltungskostenbeitrag.
Für die Berechnung wurde eine vierköpfige Familie mit einem Bruttoeinkommen von ca. 67.000 € jährlich angenommen.
Neubauimmobilie, Grundstücksgröße 261m2, Wohnfläche 140 m2 . Herstellungskosten 470.000 €.
| Notar/ Gericht/ Grunderwerbssteuer | 39.000 € | |||
| Zwischenfinan- zierungskosten | 4.000 € | |||
| Gesamtkosten | 513.000 € | |||
| Finanzierung: | Zins | Til- gung |
monatl. Rate |
|
| Fördergelder Gebietl K3 | 143.000 € | 1,0 % | 1,0 % | 214,50 € |
| Familienbonus | 46.000 € | 1,0 % | 1,0 % | 69,00 € |
| Eigenleistung Lohnanteil | 5.500 € | |||
| Eigenkapital | 39.000 € | |||
| Bankdarlehen | 279.500 € | 3,60 %* | 1,0 % | 1.072,00 € |
| Gesamtkosten | 513.000 € |
Monatliche Gesamtrate: 646,95 €
*der Zinssatz kann sich verändern
Formular Einkommens Erklärung |
Formular Anlage zur Einkommens Erklärung |
Formular zur Selbsthilfe |
Formular Antrag auf Fördergelder Neubau |
Antrag_Gebrauchtimmobilien.pdf Formular Antrag auf Fördergelder Gebraucht |
Ein wichtiger Punkt ist die Zwischenfinanzierung der öffentlichen Fördermittel. Bei einem Erwerb von einem Bauträger ist sie zwingend notwendig. Allerdings verursacht eine Zwischenfinanzierung während der Bauzeit zusätzliche Kosten, da der Zinssatz für die Zwischenfinanzierung höher ist als der später zu zahlende Darlehenszins der Fördergelder.
Den Zinssatz bestimmt jede Bank selbst. Hier gibt es Unterschiede von mehreren Prozenten.
Während ein günstiger Zinssatz ca. 3,20% p.a. beträgt, sind sich einige Banken und Sparkassen nicht zu schade bis zu 9 % p.a. für die Zwischenfinanzierung zu berechnen, was natürlich die Finanzierungskosten in die Höhe treibt.